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   BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79   

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BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79 (https://dejure.org/1981,1081)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 4 AZR 592/79 (https://dejure.org/1981,1081)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 (https://dejure.org/1981,1081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld - Erwerbsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 245
  • JR 1982, 396
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.10.1974 - 4 AZR 41/74

    Zu den nach BAT zu zahlenden Übergangsgelder

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Dazu gehört trotz seines speziellen Charakters auch das Übergangsgeld nach dem BAT (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG und BAG 26, 338, 341 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG 1961 mit weiteren Nachweisen).

    Die aufgezeigten rechtlichen Konsequenzen hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung bereits für die Berufsunfähigkeitsrente und das vorgezogene Altersruhegeld eines schwerbeschädigten Arbeitnehmers bejaht (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG sowie BAG 26, 338, 343 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG 1961).

    Diesen Charakter hat auch das Übergangsgeld des BAT, obwohl es wie vergleichbare Sozialleistungen zugleich in Erfüllung der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht gewährt wird (vgl. auch dazu die Entscheidungen des Senats AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG und BAG 26, 338, 342 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG 1961 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Vorliegend würde nämlich das Festhalten an der tariflichen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen), weswegen sich auch die Beklagte auf die teilweise versäumte Ausschlußfrist nicht beruft.
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Zu einer anderen Beurteilung können entgegen der Meinung der Beklagten auch nicht die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts zu § 12 SchwbG entwickelten Rechtsgrundsätze führen (vgl. BAG 29, 17, 23 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG, BAG 29, 335, 336 = AP Nr. 2 zu § 12 SchwbG sowie AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Als er unter dem 26. August 1977 bei der Beklagten sein Übergangsgeld beantragte, bediente er sich eines von der Beklagten entworfenen und ihm vorgelegten Vordrucks, dessen Inhalt als "typischer Erklärungssachverhalt" (Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 549 III B 4 d) vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Damit hat der Kläger insoweit ersichtlich nur sein um die beiden eingeklagten Renten ermäßigtes Übergangsgeld tariflich geltend gemacht, wobei der Senat berücksichtigt, daß auch die Geltendmachung nach dem BAT erfordert, daß der Anspruch nicht nur seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet, sondern auch seine Höhe mit der für den Schuldner erforderlichen Deutlichkeit ersichtlich gemacht werden muß (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 4 zu § 70 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71

    Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Daraus folgt, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, daß die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers schon mit der faktischen Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse beginnt und nicht erst vom Zeitpunkt ihrer behördlichen Anerkennung an (vgl. BAG 5, 208, 209 = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG; BAG 8, 123, 125 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG und BAG 24, 264, 266 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band IS. 761; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I S. 200; Wilrodt-Neumann, aaO, § 1 Rdnr. 11).
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68

    Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Daraus folgt, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, daß die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers schon mit der faktischen Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse beginnt und nicht erst vom Zeitpunkt ihrer behördlichen Anerkennung an (vgl. BAG 5, 208, 209 = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG; BAG 8, 123, 125 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG und BAG 24, 264, 266 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band IS. 761; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I S. 200; Wilrodt-Neumann, aaO, § 1 Rdnr. 11).
  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Dazu weist das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die nur dreimonatige Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT hin, die auch für den Anspruch auf Übergangsgeld gilt (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 70 BAT), ferner auf die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB, die nach der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts, für die viel spricht, ebenfalls für diesen Anspruch anzuwenden ist, ohne daß darüber vorliegend abschließend entschieden werden muß.
  • BAG, 06.10.1959 - 3 AZR 313/56

    Zeitpunkt des Beginns des Kündigungsschutzes Schwerbeschädigter

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Daraus folgt, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, daß die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers schon mit der faktischen Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse beginnt und nicht erst vom Zeitpunkt ihrer behördlichen Anerkennung an (vgl. BAG 5, 208, 209 = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG; BAG 8, 123, 125 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG und BAG 24, 264, 266 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band IS. 761; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I S. 200; Wilrodt-Neumann, aaO, § 1 Rdnr. 11).
  • BAG, 13.02.1958 - 2 AZR 467/55

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
    Daraus folgt, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, daß die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers schon mit der faktischen Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse beginnt und nicht erst vom Zeitpunkt ihrer behördlichen Anerkennung an (vgl. BAG 5, 208, 209 = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG; BAG 8, 123, 125 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG und BAG 24, 264, 266 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band IS. 761; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I S. 200; Wilrodt-Neumann, aaO, § 1 Rdnr. 11).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    § 42 SchwbG i.d.F. vom 8. Oktober 1979 verbietet die Berücksichtigung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits rente im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld des öffent lichen Dienstes (§§ 62 bis 64 BAT), wenn die Berufs oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Leiden beruht, das eine Schwerbehinderung des Angestellten verursacht hat (Bestätigung des Urteils vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Davon ist der früher zuständige Vierte Senat des erkennenden Gerichts beständig ausgegangen, und zwar auch schon zur Fassung des Schwerbeschädigtengesetzes vom 16. Juni 1953 (BAG 26, 338, 342 = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG, Bl. 2; vom 10. Mai 1978 - 4 AZR 740/76 - AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG; vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 -, die letzte Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 614/84

    Voraussetzungen für den Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf die

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 37, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 2; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 3; erkennender Senat Urteil vom 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 - DB 1987, 2049 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) geschlossen, daß beim Übergangsgeld gem. §§ 62 ff. BAT eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht, weder angerechnet werden noch zum Ausschluß oder zur Kürzung des Anspruchs führen darf.

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber die Vorschrift insoweit für rechtsunwirksam gehalten, als sie sich auf das vorgezogene Altersruhegeld von Schwerbehinderten oder Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezog, wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht (vgl. u.a. BAGE 37, 245, 249 = AP, aaO; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - aaO; BAG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 351/84 - nicht veröffentlicht m.w.N.; erkennender Senat, Urteil vom 9. Juli 1987 - 6 AZR 542/84 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 631/85
    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 37, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 2; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 - DB 1987, 2049 f ., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) geschlossen, daß beim Übergangsgeld gemäß §§ 62 ff. BAT eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht, weder angerechnet werden noch zum Ausschluß oder zur Kürzung des Anspruchs führen darf.

    Der Inhalt des Antrags vom 22. Juni 1981 kann vom Senat als typischer Erklärungssachverhalt selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden, da es sich bei dem Antrag um ein von der Beklagten entworfenes Formular, das mit gleichförmigem Inhalt in einer Vielzahl von Fällen verwendet wird, handelt (vgl. u.a. BAGE 37, 245, 254 = aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 640/84

    Betriebsübergang - Keine Bindung des Erwerbers an den altenTarifvertrag

    Bei dem Schreiben der Beklagten handelt es sich um ein formularmäßiges Schreiben, dessen Inhalt als typischer Erklärungssachverhalt vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. BAGE 37, 245, 254 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.11.1986 - 6 AZR 558/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - BAGE 37, 245 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG; BAG Urteil vom 28. März 1984 - 5 AZR 249/82 - BAGE 45, 270 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG) geschlossen, daß beim Übergangsgeld gemäß §§ 62 ff. BAT eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nicht angerechnet werden darf, wenn die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 648/98

    Eingruppierungsmitteilung und Bindung des Arbeitgebers

    Es handelt sich bei dem Anspruch um einen solchen aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne der genannten Normen (so zB Urteile 14. Februar 1977 -4 A Z R 579/75- AP BAT § 70 Nr. 5 und 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - BAGE 37, 245).
  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
    Die AVR können als typische Vertragsbedingungen vom Senat selbständig ausgelegt werden (vgl. BAGE 37, 245, 254 = AP Kr. 2 zu § 42 SchwbG mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

    Nur soweit es sich dabei um formularmäßig niedergelegte Teile des Arbeitsvertrages handelt, geht es um typische Erklärungen, die gleichartig vorliegen und vom Revisionsgericht selbst frei und unbeschränkt ausgelegt werden können (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 592/79 - f AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG 24, 198 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 121/87

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen

    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 37, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 2; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG = EzA § 42 SchwbG Nr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 - DB 1987, 2049 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) geschlossen, daß beim Übergangsgeld gem. §§ 62 ff. BAT eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf einem Schwerbehindertenleiden beruht, weder angerechnet werden noch zum Ausschluß oder zur Kürzung des Anspruch führen darf.
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 351/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Vorschrift des § 63 Abs. 5 Satz 1 BAT insoweit für rechtsunwirksam gehalten, als sie sich auf das vorgezogene Altersruhegeld von Schwerbehinderten bezieht; auch die Anrechnung der VBL-Rente sei insoweit unzulässig (Urteil vom 10. Mai 1978 - 4 AZR 740/76 - AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG; BAG 37, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG, unter 4 der Gründe; Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - AP Nr. 6 zu § 42 SchwbG, unter II 1 der Gründe; BAG 40, 355, 358, aaO, zu III 2 a der Gründe; Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 160/82 - AP Nr. 9 zu § 42 SchwbG, unter II 3 der Gründe).
  • BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84

    Übergangsgeld bei Schwerbehinderten nach § 42 SchwbG nF

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 71/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 76/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 74/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 60/87

    Streitigkeit über die Vergütung von Überstunden - Beschäftigung als Erzieherin -

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 69/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 73/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 156/84
  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 78/87
  • BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 75/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 77/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 70/87

    Überstunden für Erzieher in Schule für behinderte Kinder nach Caritas-Richtlinien

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 607/79
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